AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Barbara Mainz Fotografie (im Folgenden „Auftragnehmerin“) und ihren Kund:innen (im Folgenden „Auftraggeber/-in“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebenden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. „Fotos“ und „Videos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Auftragnehmerin hergestellten visuellen Produkte, unabhängig von der technischen Form oder dem Medium, in dem sie erstellt wurden oder vorliegen. Dies umfasst insbesondere digitale Bilder, gedruckte Fotos, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.
§ 2 Vertragsschluss
2.1. Der Auftraggeber kann die Anfertigung von Fotos und/oder Videos telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers (www.barbaramainz-fotografie.de) angegebenen Kontaktdaten anfragen. Eine solche Anfrage stellt noch kein verbindliches Angebot dar.
2.3. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber innerhalb der genannten Frist zustande. Die Annahme kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Eine Auftragsbestätigung oder Vorschussrechnung durch die Auftragnehmerin gilt ebenfalls als Annahme.
§ 3 Leistungen der Auftragnehmerin
3.1. Die Auftragnehmerin erbringt die angebotenen Leistungen persönlich. Der Einsatz von Subunternehmenden bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
3.2. Die Auftragnehmerin schuldet die Anfertigung der Fotos und Videos im vertraglich vereinbarten Umfang und in einem gängigen Dateiformat (z.B. JPEG für Fotos, MP4 für Videos). Bei Geschäftskund:innen wie z.B. Werbeagenturen werden auf Abstimmung auch Dateien wie z.B. tif oder png geliefert. Ein Anspruch des Auftraggebenden auf Herausgabe von Rohdaten (z.B. RAW-Dateien) besteht grundsätzlich nicht.
3.3. Die Auswahl der Fotos und Videos, die dem Auftraggebenden übergeben werden, obliegt der Auftragnehmerin.
3.4. Die Auftragnehmerin Frau Barbara Mainz übergibt die finalen Fotos und Videos in der Regel nach Vereinbarung oder alternativ binnen vier Arbeitswochen nach dem Fototermin bzw. Drehtermin. Bei besonders aufwändigen Zusatzprodukten (z.B. Fotobüchern) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart. Betriebsbedingte Verzögerungen oder Verzögerungen durch höhere Gewalt stellen keinen Reklamationsgrund dar.
3.5. Die Leistungen der Auftragnehmerin unterliegen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografin/Videografin. Reklamationen oder Mängelrügen hinsichtlich dieses Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggebende hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmerin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen (z.B. Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.) rechtzeitig vorliegen.
4.2. Der Auftraggebende ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Inhalte und Materialien (z.B. Texte, Logos, Bilder, Referenzvideos) fristgerecht und in den vereinbarten Formaten zur Verfügung zu stellen. Zudem hat der Auftraggebende Konzepte, Drehbücher, Entwürfe und Zwischenergebnisse innerhalb der vereinbarten Fristen zu prüfen und freizugeben. Die rechtzeitige Verfügbarkeit des Auftraggebenden oder seiner benannten Ansprechpartner für Abstimmungen und Dreharbeiten ist sicherzustellen. Verzögerungen, die aus einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebenden und können zu zusätzlichen Kosten oder Terminverschiebungen führen.
4.3. Der Auftraggebende stellt sicher, dass an den jeweiligen Aufnahmeorten das Fotografieren und Filmen erlaubt ist. Eventuell entstehende Wartezeiten der Auftragnehmerin aufgrund von Aufnahmeverboten zählen als Arbeitszeit.
4.4. Der Auftraggebende trägt das Risiko für alle Umstände, die von der Auftragnehmerin nicht zu vertreten sind, wie z.B. Witterungsbedingungen bei Außenaufnahmen, Nichterscheinen von Personen, Reisesperren oder höhere Gewalt.
4.5. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebenden, die über die vereinbarten Korrekturschleifen hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind zusätzlich zu vergüten.
4.6. Abnahme der Leistungen: Nach Bereitstellung der finalen Arbeitsergebnisse (Fotos und/oder Videos) durch die Auftragnehmerin ist der Auftraggebende verpflichtet, diese innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen sorgfältig zu prüfen und etwaige Mängel oder Änderungswünsche schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rückmeldung des Auftraggebenden, gilt die gelieferte Arbeit als mängelfrei abgenommen. Mit dieser Abnahme, sei es ausdrücklich oder durch Fristablauf, wird die Leistung der Auftragnehmerin fällig und kann in Rechnung gestellt werden.
§ 5 Vergütung und Auslagen
5.1. Die Vergütung der Auftragnehmerin erfolgt gemäß der jeweils gültigen Preisliste oder dem individuell vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2. Die Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung durch die Auftragnehmerin fällig, jedoch nicht vor der Übergabe der finalen Fotos und Videos an den Auftraggebenden.
5.3. An- und Abreisen der Auftragnehmerin erfolgenden wahlweise durch diese möglichen Standorte: In der Schlei 12 A, 56357 Buch – Eberbacher Str. 50, 65346 Eltville – Taunusstr. 65, 55118 Mainz – Brückenstr. 27, 65719 Frankfurt – St. Wendelstr. 13, München. Für die Berechnung wird automatisch immer der nächstgelegene Standort zum Auftraggebenden gewählt. Ab 20 km Entfernung wird eine Kilometerpauschale von 0,40 € pro Kilometer berechnet. Zusätzlich wird die Anfahrtszeit mit 50 % des jeweiligen Stundenhonorars in Rechnung gestellt. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen in Rechnung gestellt.
5.4. Sonstige durch den Auftrag anfallende Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebenden.
§ 6 Auftragsänderungen, -erweiterungen und -kündigung
6.1. Im Falle einer Kündigung des Auftrags durch den Auftraggebenden gelten folgende Stornobedingungen ab 24 Stunden vor dem gebuchten Termin: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme werden fällig. Bei Absage bis 7 Tage vor dem Fototermin wird bereits geleistete Arbeit für den Auftrag in Rechnung gestellt (z. B. Briefing, Beauftragung Visagisten).
Der Auftraggebende ist berechtigt nachzuweisen, dass der Auftragnehmerin ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
6.2. Kann die Auftragnehmerin den Auftrag aufgrund von Krankheit oder einem anderen von ihm zu vertretenden Umstand nicht durchführen, wird die geleistete Anzahlung erstattet.
§ 7 Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos und Videos im Eigentum der Auftragnehmerin. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
7.2 Der Auftraggebende erhält an den bearbeiteten Fotos und finalen Videos ein zeitlich, räumlich und inhaltlich umfassendes, ausschließliches Nutzungsrecht. Dies umfasst das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung und Umgestaltung. Die Weitergabe an Dritte ist gestattet, sofern diese im direkten Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit oder Bewerbung des Auftraggebenden stehen (z.B. an Presse, Social-Media-Agenturen oder Geschäftspartner). Eine anderweitige, entgeltliche Weiterlizenzierung an nicht am Auftrag beteiligte Dritte ist ausgeschlossen und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
7.3. Die Rohdaten (unbearbeitete Bilder und Videos) verbleiben grundsätzlich bei der Auftragnehmerin und werden ausschließlich nach vorheriger Absprache an den Auftraggebenden herausgegeben.
§ 8 Haftung
8.1. Die Auftragnehmerin haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. In sonstigen Fällen haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen.
8.3. Die Haftung der Auftragnehmerin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.4. Die Auftragnehmerin haftet nicht bei „Nichtgefallen“ der Dokumentation durch den Auftraggebenden, sofern die Leistung dem genehmigten Konzept entspricht und keine wesentlichen Mängel vorliegen.
8.5. Offensichtliche Mängel müssen der Auftragnehmerin innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.
8.6. Die Auftragnehmerin archiviert die Aufnahmen ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr. Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung nach dieser Frist stehen dem Auftraggebenden keinerlei Ansprüche zu.
§ 9 Datenschutz
9.1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebenden können gespeichert werden. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
9.2. Die Auftragnehmerin händigt dem Auftraggebenden bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses aus.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1. Es gilt deutsches Recht.
10.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist 56357 Buch.
10.3. Gerichtsstand ist Sankt Goar, soweit der Auftraggebende Kaufmann/Kaufrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand 20. April 2026
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